Internationaler Tag gegen Homophobie

Am 17. Mai 1990 beschloss die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen.
Dies war längst überfällig.

Dennoch ist die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Homosexuellen keinesfalls selbstverständlich.
In vielen Ländern werden sie verfolgt, diskriminiert, inhaftiert oder sogar hingerichtet.

Dies sind nicht hinnehmbare Menschenrechtsverletzungen.

Dazu heisst es am 16.05.2019 aus der SPD Bundestagsfraktion:
„Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai ist ein Aufruf an die Weltgemeinschaft, bei Homophobie nicht wegzuschauen. Die Menschenrechte gelten universell und können auch nicht durch den Hinweis auf Traditionen oder kulturelle Eigenheiten ausgehebelt werden. Die Menschenrechte gelten für Schwule, Lesben und Transgender genauso wie für jeden anderen Menschen. Die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen in vielen Staaten dieser Welt ist ein gravierender Verstoß gegen die Menschenrechte und muss stets auf weltweiten Widerstand stoßen. Das Beispiel Brunei zeigt, dass internationaler Protest nicht ohne Wirkung bleibt – die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Beziehungen wurde zumindest ausgesetzt. Allerdings: Die Strafbarkeit und die Hetze gegen LGBTI bleiben.“

(Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin – Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher)